DIE EU-CHEMIKALIENVERORDNUNG REACH

Risiken von Chemikalien erkennen und vermeiden

REACH steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Die EU-Chemikalienverordnung EG-Nr. 1907/2006 ist am 01. Juni 2007 in Kraft getreten und gilt seitdem unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten.

Das höchste Ziel dieser Verordnung ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor eventuellen Risiken, welche durch Chemikalien verursacht werden.

REACH BEI SWG

Produktsicherheit und Verbraucherschutz stehen für uns an erster Stelle, daher prüfen wir in regelmäßigen Abständen unser gesamtes Sortiment auf Einhaltung der geltenden und neuen Vorgaben aus der EU-Chemikalienverordnung.

AUSKUNFTSPFLICHT

SWG beantwortet jederzeit Ihre Fragen!

Entsprechend Artikel 33 REACH-Verordnung ist die SWG Schraubenwerk Gaisbach GmbH dazu verpflichtet alle entsprechenden Informationen über die Stoffe aus der Kandidatenliste (SVHC) weiterzugeben, sofern die gelieferten Produkte davon betroffen sind oder einer Kennzeichnung bedürfen.

Entsprechend Artikel 31 der REACH-Verordnung ist die SWG Schraubenwerk Gaisbach GmbH ebenfalls dazu verpflichtet Auskunft über Zubereitungen, wie zum Beispiel Kleber oder Sprays zu geben. Die Auskunftspflicht wird in diesem Fall über das zur Zubereitung gehörende Sicherheitsdatenblatt erfüllt, welches über die Produktseite in unserem Online-Shop jederzeit zugänglich und abrufbar ist.