COMPLIANCE BEI SWG

Richtlinien in höchster Priorität

Für uns hat Compliance – gemeinsam mit einem hohen Qualitätsanspruch, proaktivem Umweltschutz und Nachhaltigkeit im Management – bei Fragen der Mitarbeiterverantwortung und bei allen operativen Prozessen höchste Priorität.

Wir bekennen uns ausdrücklich zu einem fairen Wettbewerb sowie zur Befolgung aller geltenden nationalen und internationalen Gesetze – insbesondere in Bezug auf Korruption, Bestechung und Preisabsprachen, die strikt abgelehnt und niemals toleriert werden.

SWG verfügt über eine Reihe von Richtlinien, in denen entsprechende Verhaltensvorschriften unmissverständlich formuliert sind. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter wird darüber informiert und entsprechend geschult.

Compliance bildet die Basis all unserer Entscheidungen und Aktivitäten. Sie ist der Schlüssel zu Integrität im geschäftlichen Verhalten. Wertschätzung, Respekt, Offenheit, Transparenz, Verlässlichkeit, Ehrlichkeit und Vertrauen. Diese Werte sind fest im Code of Compliance bei uns verankert, den wir täglich befolgen.

Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung aller geltenden Regeln und Gesetze, sondern auch um eine entsprechende innere Haltung der Mitarbeitenden, die wesentlicher Baustein für den nachhaltigen Unternehmenserfolg der SWG ist.

Alle Richtlinien und Schutzmaßnahmen sind im Code of Compliance festgehalten.

#unsereVerantwortung

Die Einhaltung des geltenden Rechts ist für uns selbstverständlich. So sind gegenseitiges Vertrauen, Berechenbarkeit, Ehrlichkeit und Geradlinigkeit nach innen und außen Grundprinzipien, die fest verankert sind. Auch eine Wirtschaftsweise im Einklang mit Mensch und Umwelt sind Grundsätze, die wir verfolgen und die zu unserem langfristigen Unternehmenserfolg wesentlich beitragen.

Werte im Umgang miteinander und mit unseren Geschäftspartnern spielen daher eine zentrale Rolle, welche wir bei unseren Lieferanten-Standards voraussetzen und über unseren Supplier Code of Conduct auch einfordern. Unser Ziel ist die Zusammenarbeit auf Basis ethisch vertretbarer Grundsätze.

Wahrung der Menschenrechte

Die Wahrung der Menschenrechte ist eine Grundlage, auf welcher unser Miteinander seit jeher aufbaut. Mit der Grundsatzerklärung der Menschenrechte möchten wir diesen Maßstab an ethischem Handeln weiter über den unmittelbaren internen Einflussbereich der SWG hinaus kommunizieren und in unserer Lieferkette etablieren. Für uns ist die Verpflichtung zur Achtung und Wahrung der Rechte eines jeden Menschen ein zentraler Bestandteil unseres täglichen Arbeitens.

Reporting Hotline SpeakUp

Untersuchungen zeigen, dass häufig Hinweise Dritter zur Aufklärung wirtschaftskrimineller Handlungen führen. Deshalb haben wir ein System eingerichtet, mit dem uns neben Beschäftigten der Würth-Gruppe auch Dritte Hinweise auf schwerwiegende Compliance-Verstöße geben können. Hierbei handelt es sich um das internetbasierte BKMS-System (Business Keeper Monitoring System). 

Wenn Sie uns über dieses System einen Hinweis geben möchten, können Sie dies namentlich oder anonym tun. Da wir die offene Kommunikation suchen, möchten wir Sie jedoch ermutigen, bei Hinweisen Ihren Namen zu nennen. Wir werden Ihre Angaben in jedem Fall streng vertraulich behandeln und die schutzwürdigen Interessen aller Beteiligten berücksichtigen. Bitte legen Sie sich ein Postfach im BKMS-System an, über das wir Sie kontaktieren können. Dies ist wichtig, falls Rückfragen entstehen oder Sie Ihre Meldung später mit weiteren Informationen ergänzen möchten. Die Kommunikation über das Postfach kann, sofern gewünscht, auch anonym erfolgen.

Die Reporting Hotline SpeakUp dient ausschließlich dazu, auf vermutete wirtschaftskriminelle Handlungen oder definierte, schwerwiegende Compliance-Verstöße in der Würth-Gruppe aufmerksam zu machen. Ein Missbrauch zu anderen Zwecken kann einen Straftatbestand darstellen.

Beschwerdeverfahren über E-Mail-Adresse

An nachhaltigkeitsmanagement@swg.de können Sie uns

  • Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie
  • Hinweise auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten

im Geschäftsbereich unseres Unternehmens oder eines Zulieferers von uns senden.

Bitte geben Sie in Ihrer Meldung auch an, wie wir mit Ihnen kommunizieren können, um den Sachverhalt mit Ihnen zu erörtern. Wir werden uns hierzu mit Ihnen zeitnah in Verbindung setzen.

Nach Abgabe des Hinweises erhalten Sie eine Eingangsbestätigung einschließlich einer Vorgangsnummer. Ihr Hinweis wird intern unter dieser Vorgangsnummer durch das Nachhaltigkeitsmanagement bearbeitet. Über die oben genannte E-Mail-Adresse können Sie sich auch jederzeit nach Abgabe einer Meldung wieder mit uns in Verbindung setzen. Bitte geben Sie hierbei die Ihnen mit der Eingangsbestätigung übersandte Vorgangsnummer an. Alle uns zur Verfügung gestellten Informationen werden wir selbstverständlich vertraulich behandeln.

In der nachfolgenden Verfahrensordnung erhalten Sie weitere Informationen zur Bearbeitung Ihres Hinweises:

Was ist Gegenstand des Beschwerdeverfahrens?

Dieses Beschwerdeverfahren ermöglicht Personen, auf

  • menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken
  • sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten

hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln unseres Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers von uns entstanden sind.

Was passiert bei einem Hinweis?

Nach Abgabe eines Hinweises erhält jeder Hinweisgeber unverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage ab Eingang der Meldung eine Eingangsbestätigung. Hinweise werden intern durch das Nachhaltigkeitsmanagement bearbeitet.

Welche Verfahrensschritte folgen?

Nach Erhalt eines Hinweises wird dieser zunächst durch den zuständigen Sachbearbeiter plausibilisiert, insbesondere im Hinblick auf relevante menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken bzw. die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten. Nach Abschluss der Validierung wird der Sachverhalt durch den Bearbeiter der Meldung mit Ihnen als Hinweisgeber erörtert. Bitte geben Sie hierzu ihre Kontaktdaten, insbesondere eine E-Mail-Adresse an, über die wir Sie kontaktieren können. Bei längerer Bearbeitungsdauer werden Sie als Hinweisgeber spätestens drei Monate nach Abgabe der Meldung von uns über den aktuellen Stand der Bearbeitung in Kenntnis gesetzt.

Wer bearbeitet diese Hinweise?

Die von uns mit der Bearbeitung der Hinweise betrauten Personen sind in der Bearbeitung unabhängig, unparteiisch und an Weisungen nicht gebunden. Sie sind insbesondere zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Alle uns zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen werden selbstverständlich streng vertraulich und unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen behandelt. Die Vertraulichkeit Ihrer Identität wird dabei ebenso gewahrt wie ein wirksamer Schutz vor jeglicher Benachteiligung oder Bestrafung.