GESETZLICHES GEWÄHRLEISTUNGSRECHT

Information für unsere Kunden

Die ab dem 27. September 2026 geltenden Regelungen der EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo) sehen für Geschäfte mit Verbrauchern eine hervorgehobene Information über das gesetzliche Gewährleistungsrecht vor.

Als B2B-Händler richtet sich unser Angebot grundsätzlich an gewerbliche Kunden. Die entsprechende verbraucherbezogene Informationspflicht der EmpCo findet daher auf unsere B2B-Geschäfte keine Anwendung. Wir möchten unsere Kunden dennoch transparent über das gesetzliche Gewährleistungsrecht informieren.

Das gesetzliche Gewährleistungsrecht 

Bei mangelhaften Waren bestehen die gesetzlichen Mängelrechte. Dazu gehört grundsätzlich zunächst das Recht auf Nacherfüllung, beispielsweise durch Reparatur oder Ersatzlieferung. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können weitere Rechte, wie eine Minderung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag, hinzukommen.

Die gesetzlichen Fristen und Voraussetzungen richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Für Geschäfte zwischen Unternehmern gelten dabei besondere Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Untersuchungs- und Mängelanzeigepflichten.

Die Regelungen zu den Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie zu den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).